In Vorarlberg wird in 13 Gemeinden bei den Kommunalwahlen das Recht auf Mehrheitswahl angewendet. Dabei kandidieren keine Listen sondern es kann jeder Gemeindebürger in den Gemeinderat gewählt werden.
Auch ein Losverfahren wie für Schöffensenate in der Gerichtsbarkeit könnte einen Versuch wert sein, um Gemeinderatsmitglieder zu bestimmen.
Details dazu in dieser Ausgabe von view[s] & perspective[s].
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